Gäckige Kleinkunst als Werbeartikel fällt auf

Farbige Flaschen mit Inhalt

Spricht man von einem Werbeartikel, so denkt man meist an die üblichen Merchandising Produkte. Feuerzeuge und Kugelschreiber werden schließlich oftmals verteilt, sodass der Verbraucher auf das jeweilige Unternehmen aufmerksam wird. Leider aber ist diese Maßnahme nur selten von Erfolg. Manche Werbemittel werden als lästig empfunden und verdienen nicht den Ausdruck „Kundengeschenk“. Schließlich wurden die Verbraucher in den letzten Jahren mit einigen Werbeartikeln überhäuft, sodass diese Produkte keine Freude mehr auslösen können. Genau das ist jedoch der Sinn der Werbeprodukte. Solch ein Präsent soll den Kunden erfreuen und wie das T-Shirt bedrucken (http://www.mediatrix-germany.de/T-Shirtdruck:::227.html) die Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden intensivieren.

Aus Sicht eines Unternehmers ist es somit die Aufgabe, nach ganz besonderen Geschenken zu suchen. Das Präsent sollte sich von der Masse an Werbegeschenken hervorheben und einen angemessenen Wert haben. Glücklicherweise haben die Online-Shops den Bedarf an hochwertigen Werbeartikeln erkannt und mit einem passenden Angebot reagiert. Schon an den zahlreichen Kategorien zeigt sich die unendlich große Auswahl. Von Spielwaren und Sportartikeln bis hin zu den kulinarischen Köstlichkeiten ist alles vorhanden. Eine besondere Aufmerksamkeit hat dabei die Kleinkunst verdient. Wie wäre es beispielsweise mit einer Figur aus Holz, die optisch zur bevorstehenden Weihnachtszeit passt? Der Kunde wird über solch eine Aufmerksamkeit sicherlich erfreut sein. Zudem bieten die meisten Online Shops eine Laserblockgravur an, sodass sich das Produkt per Gravur bzw. Druck mit dem Firmenlogo versehen lässt. Ein schöneres Werbegeschenk kann es praktisch nicht geben.

Ohnehin sollte jedes Werbegeschenk mit dem Firmenlogo versehen werden. Dahinter steckt nicht nur ein werbender sondern auch ein finanzieller Zweck. Der Gesetzesgeber hat nämlich entschieden, dass nur Geschenke mit Firmenlogo-Aufdruck als Werbeprodukte gelten und als Betriebsausgabe abgerechnet werden können. Fehlt hingegen das Firmenlogo, so darf die Ausgabe lediglich bis zu einem Höchstbetrag von 35 Euro abgesetzt werden. Grund genug, um sich an einen passenden Online-Shop zu wenden und größten Wert auf einen Firmenlogo-Aufdruck zu legen.